Übersicht über die vertraglichen Fristen für die Patienteneinschreibung HZV-Verträge

(Stand 25.08.2018, Angaben ohne Gewähr)

Einreichungsfristen

01.11. 01.02. 01.05. 01.08.
1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal

Das Datum ist der Tag des spätesten Posteingangs der Patienteneinschreibebelege bei der verarbeitenden Stelle (HÄVG-Rechenzentrum GmbH).Die Adressen der verarbeitenden Stelle finden Sie auch auf den Patienteneinschreibebelegen.

Adresse der verarbeitenden Stelle:
HÄVG Rechenzentrum GmbH
Edmund-Rumpler-Str. 2
51149 Köln

  • Bitte beachten Sie unbedingt die Postlaufzeit.
  • Senden Sie die Patienteneinschreibebelege daher möglichst regelmäßig an die verarbeitende Stelle.
  • Senden Sie die Patienteneinschreibebelege spätestens drei Tage vor Fristablauf per Post an die verarbeitende Stelle.

Bitte beachten Sie: die Teilnahme der Patienten an der HZV beginnt nach Prüfung durch die jeweilige Krankenkasse frühestens ab dem Quartal, das auf das Ende der Einschreibefrist folgt:

Bestellformulare HZV-Einschreibeunterlagen

Die HZV-Einschreibeunterlagen können Sie mit den Bestellformularen je HZV-Vertrag direkt beim zuständigen Verlag nachbestellen:

AOK Plus:
https://www.hausaerzteverband.de/fileadmin/user_upload/AOK_SA_Bestellschein_HzV_2018.pdf

Ersatzkassen:
Bestellformular Einschreibeunterlagen HZV-Vertrag EK

IKKclassic:
https://www.hausaerzteverband.de/fileadmin/user_upload/2018_08_01_Bestellformular_Starterpaket_IKKclassic_beschreibbar-1.pdf
 
Knappschaft:
https://www.hausaerzteverband.de/fileadmin/user_upload/06__2019_06_04_Knappschaft_Sachsen_Bestellformular_LL1.pdf
 
TK:
https://www.hausaerzteverband.de/fileadmin/user_upload/2022_09_02_Bestellformular_TK_1.pdf