Beitragsregelung
Die finanziellen Mittel des Verbandes werden entsprechend der Satzung verwendet. Die Verantwortung über die Verwaltung der Mittel hat der Vorstand. Sie werden durch den Schatzmeister verwaltet. Er legt der Delegiertenversammlung jährlich einen Kassenbericht über das abgelaufene Jahr und den Finanzplan für das kommende Jahr zur Bestätigung vor.
Die Höhe der Beitragszahlung wird durch die Delegiertenversammlung beschlossen. Ehrenmitglieder und Rentner sind vom Beitrag befreit. Außerordentliche Mitglieder zahlen die Hälfte des Beitrages. Die Beitragszahlung erfolgt per Lastschrift.
Beitragsordnung des Sächsischen Hausärztinnen- und Hausärzteverband e.V. im Deutschen Hausärzteverband
Mitglieder: | 30,00 Euro/Monat |
Angestellte Ärzte: | 15 Euro/Monat bis 20 Std. Arbeitszeit pro Woche 25 Euro/Monat über/gleich 20 Std. Arbeitszeit pro Woche |
Ärzte in Weiterbildung: | 20,00 Euro/Jahr bis zur Niederlassung und/oder Anstellung |
Studierende: | beitragsfrei |
Ärzte in Ruhestand: | auf Antrag Beitragsfreistellung |