Vertreterregelung in den HZV-Verträgen
(Stand 24.01.2017)
Grundsätze der Vertretungsregelung
- Jeder HZV-Hausarzt kann jeden anderen HZV-Hausarzt vertreten, sofern er die Teilnahmebedingungen der entsprechenden Krankenkasse erfüllt
- Voraussetzung für die HZV-Vertretung ist die Teilnahme am jeweils gleichen HZV-Vertrag
Benennung eines Vertreterarztes
- Der HZV-Betreuarzt muss seinen Patienten einen HZV-Vertreterarzt benennen. Das kann z.B. durch Praxisaushang, Hinweis auf der Internetseite oder durch eine Ansage am Telefon erfolgen.
- Die Homepage www.hausarzt-suche.de hilft bei der Suche nach einem HZV-Vertreterarzt. Unterstützung finden Sie auch über unsere HZV-Hotline unter: +49 (351) 83397106