Weiterbildungspraxis für Projektteilnahme „AiW-Digital“ in Sachsen gesucht

Die Sächsische Landesärztekammer (SLÄK), der Sächsische Hausärztinnen- und Hausärzteverband (SHÄV), die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KVS), der Ausschuss der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sowie das Institut für Digitale Allgemeinmedizin des Universitätsklinikums Aachen suchen im Rahmen des Projekts „AiW-Digital“ Hausarztpraxen in Sachsen als Unterstützer.

Das Projekt

„AiW-Digital“ ist ein innovatives Modell zur telemedizinisch unterstützten Weiterbildung von ÄrztInnen in Weiterbildung (AiW) zum Facharzt bzw. zur Fachärztin für Allgemeinmedizin.
Der Weiterbildungsassistent bzw. die Weiterbildungsassistentin wird in einer räumlich getrennten Praxis eingesetzt, wo die Patientenversorgung eigenverantwortlich durchgeführt wird und dabei die Weiterbildung nach der SächsWBO gesichert ist. Supervision und Mentoring erfolgen durch die weiterbildungsbefugte HausärztInnen mittels digitaler und telemedizinischer Verfahren.
Die Teilnahme ist für die letzten zwei Jahre der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin vorgesehen.
Nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung besteht die Möglichkeit, dass die Praxis vom AiW übernommen wird.

Anforderungen an den Weiterbildungsbefugten

Um sich als Weiterbildungsbefugter in dem Projekt „AiW-Digital - telemedizinische Weiterbildung“ zu bewerben, sollen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Facharzt für Allgemeinmedizin oder Innere Medizin mit mindestens 3-jähriger Niederlassung in der hausärztlichen Versorgung im Bereich der KV Sachsen
  • die Befugnis zur Weiterbildung entsprechend der Weiterbildungsordnung von 2021 für 24 Monate
  • der Weiterbildungsbefugte ist verpflichtet, die Weiterbildung persönlich zu leiten und grundsätzlich ganztägig durchzuführen sowie inhaltlich und zeitlich entsprechend dieser Weiterbildungsordnung zu gestalten und die Richtigkeit der Dokumentation der Weiterbildung eines in Weiterbildung befindlichen Arztes gemäß §8 Abs.1 zu bestätigen (§5 Abs, 3 WBO 2021)
  • der Weiterbildungsbefugte hatte vor dem Pilotprojekt mindestens einen Arzt in Weiterbildung über 24 Monate oder drei Ärzte in Weiterbildung jeweils 12 Monate in Weiterbildung in der eigenen Praxis beschäftigt
  • die Mutterpraxis oder die Zweigpraxis liegen im unterversorgten Gebiet in Sachsen
  • mindestens 1 x/ Woche ist der weiterbildende Arzt in der Zweigpraxis während der Sprechzeiten für mindestens 3 Stunden persönlich präsent und führt die Sprechstunde mit
  • es werden regelmäßige Mitarbeitergespräche im Rahmen der Weiterbildungsordnung, mindestens 1x/ Jahr, durchgeführt
  • der Weiterbilder darf nicht weiter als 30 Minuten Anfahrtszeit  von der Zweigpraxis entfernt sein und muss während der Praxiszeiten erreichbar sein
  • der Weiterbilder hat die Verantwortung für die gesamte Zweigpraxis inklusive Absicherung des Personalmanagements, Praxisausstattung und –abläufe und Absicherung der Patientenversorgung im Erkrankungsfall
  • Vorbereitung des AiW für den telemedizinischen Weiterbildungsabschnitt durch Organisation des Notfallmanagements und Hausbesuchen vor Ort z.B. durch zyklische Notfallübungen in der Weiterbildungspraxis durch den Weiterbildungsbefugten oder anderes fachliches Personal (z.B. Notfallkurse in der Praxis durch den Sächsischen Hausärztinnen- und Hausärzteverband)
  • Vorhandensein einer geeigneten telemedizinischen/digitalen Video-Kommunikationsmöglichkeit zwischen Weiterbildungsbefugtem und Arzt in Weiterbildung, um das bis dato geltende „Präsenz- bzw. Nebenan-Prinzip“ adäquat zu gewährleisten; d.h. die Mutterpraxis und der weiterbildungsbefugte Arzt sind für Zweigpraxis und den Arzt in Weiterbildung dauerhaft während der Öffnungszeiten und bei Hausbesuchen per Videoschaltung erreichbar
  • ein weiterbildungsbefugter Arzt darf nur einen Arzt in Weiterbildung anstellen
  • Bei Ausfall des Weiterbildungsbefugten (außerhalb der regulären Urlaubszeiten) sind unverzüglich die Sächsische Landesärztekammer und die KVS zu informieren. Grundsätzlich sind diese Zeiten für den AiW nicht auf die Weiterbildungszeit anrechenbar. Der Weiterbildungsbefugte kann nur durch einen anderen Facharzt für Allgemeinmedizin ersetzt werden, der adäquat vollständig alle genannten Voraussetzungen erfüllt.
Vorteile für teilnehmende Praxen
  • Möglichkeit zur Gründung einer Zweigpraxis
  • Wirtschaftliche Vorteile mit steigenden Erlösen
  • Eigenständige Führung der Zweigpraxis durch den AiW unter fachärztlicher Supervision
  • Selbstständige Abrechnung über die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KVS)
  • Perspektive des Praxisverkaufs an den ausgebildeten Facharzt bzw. die Fachärztin
  • Alternativ Fortführung der Zweigpraxis durch weitere AiW
  • Finanzielle Unterstützung im Rahmen des Projekts durch die gesetzlichen Krankenkassen
  • Beitrag zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung in Sachsen

Interesse geweckt?

Wenn Sie Teil eines zukunftsweisenden Weiterbildungskonzeptes werden und die hausärztliche Versorgung aktiv mitgestalten möchten, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Nutzen Sie bitte das Formular zur Kontaktaufnahme.

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