Onlinefortbildung: Personengesellschaft gründen. Neue Regelungen für ärztliche BAG, Praxisgemeinschaft & Co.
Datum:
28.02.2024
Zeit:
17:00 - 17:00 Uhr
Ort:
Online
Gemeinsame Online-Fortbildung der Deutschen Bank und des Sächsischen Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes
Personengesellschaft gründen. Neue Regelungen für ärztliche BAG, Praxisgemeinschaft & Co.
Referent:
Dr. Tobias List KWM, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, zertifizierter Datenschutzbeauftragter
Termin: 28. Februar 2024, 17:00 Uhr
Die Regelungen zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sind zum Teil schon 100 Jahre alt. Sie entsprechen nicht mehr den Anforderungen an ein modernes Wirtschaftsleben. Die geltenden Vorschriften eignen sich nur begrenzt als Rechtsgrundlage für Dauergesellschaften, bei denen das Gesellschaftsverhältnis langfristig eingegangen wird. Sie wurden daher mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) zum 01.01.2024 reformiert.
Warum sollte Sie das als Arzt oder Ärztin interessieren? Ganz einfach: Wenn Sie eine ärztliche Berufsausübungsgemeinschaft (BAG), eine Praxisgemeinschaft, ein MVZ oder eine andere Form von Kooperation eingehen, fallen Sie in der Regel unter das Personengesellschaftsrecht – und damit unter das neue Gesetz.
Bitte beachten Sie, dass es keine Übergangsregelung gibt und die neuen Regelungen nicht nur für Neugründungen ab dem 01.01.2024 gelten, sondern auch für bestehende Gesellschaften.
Dr. Tobias List, Fachanwalt für Medizinrecht, erläutert in seinem Vortrag, welche Neuregelungen es gibt, was eine eGbR ist und welche praktischen Auswirkungen das MoPeG für Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber hat.
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