Hausarztzentrierte Versorgung

Um eine flächendeckende hausärztliche Versorgung auch zukünftig sicherstellen zu können, wurden vom Gesetzgeber neue Wege geöffnet: Die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV). Dafür wurde 2009 der §73b SGB V extra geschaffen. Außerdem sind alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland verpflichtet, ihren Patienten diese neue Art der Vollversorgung zu ermöglichen.