Neuteilnahme HZV
Schritt für Schritt zu Ihrer HZV-Teilnahme:
- Die Teilnahmevoraussetzungen für Sachsen finden Sie in den FAQs auf den Seiten 3 bis 6 (PDF-Download)
- AOK PLUS (PDF-Download)
- BKK GWQ in Sachsen (PDF-Download)
- BKK Spektrum K in Sachsen (PDF-Download)
- Ersatzkassen in Sachsen (PDF-Download)
- IKK Classic in Sachsen (PDF-Download)
- Knappschaft Sachsen (PDF-Download)
- Techniker Krankenkasse in Sachsen (PDF-Download)
- Online-Einschreibung für alle sächsischen HZV-Verträge Link
Versand der Teilnahmeerklärungen des Arztes an das HÄVG RZ (per Fax), Prüfung durch das HÄVG RZ und die jeweilige Krankenkasse
Erfüllung der Voraussetzungen – Erhalt eines Bestätigungsschreibens und Zusendung eines „Starterpaketes“ zur Patienteneinschreibung
Nicht-Erfüllung der Voraussetzungen – Zusendung eines Schreibens mit der Bitte um Nachreichung der fehlenden Angaben
Koordination des gesamten Behandlungsablaufs (mit den Ärzten aller Fachrichtungen)
Medikamentenmanagement (weniger Wechselwirkungen, optimierte Medikamentenversorgung)
Verbesserung der Gesundheit durch frühzeitiges Erkennen schwerwiegender Erkrankungen
Erhalt der Hausarztpraxis - Steigerung der Attraktivität für medizinischen Nachwuchs
weniger unnötige Bürokratie
HZV im Vergleich mit der Regelversorgung
Infofilm zur Patientenansprache
Patienten über HZV informieren anhand der Unterlagen des Starterpaketes
Unterschrift der Patienten auf den Unterlagen und dem Einschreibebeleg
Unterschriebene Teilnahmeerklärungen verbleiben in der Praxis und müssen dort 10 Jahre aufbewahrt werden, Kopie Patient übergeben
Einschreibebelege an das HÄVG RZ senden – eine Übersicht der Einschreibefristen und Bestellformulare finden Sie hier
HÄVG RZ bearbeitet die Belege
Weiterleitung des Datensatzes der neu eingeschriebenen Versicherten an die jeweilige Krankenkasse durch das HÄVG RZ
Prüfung des Vorliegens der Teilnahmevoraussetzungen der Versicherten durch die jeweilige Krankenkasse
Mitteilung über den Teilnahmestatus (teilnehmende, neu teilnehmende, beendete, stornierte Versicherte) der Kassen an das HÄVG RZ
Erstellung einer quartalsweisen HZV-Patiententeilnahmeliste – Erhalt: immer ca. zum 25. des Monats eines Quartal
Softwarevertragsumsetzung (Übersicht)
Das OI/II-Labor ist Bestandteil der HZV-Verträge und wird nicht mehr über die KV abgerechnet. Bitte teilen Sie Ihrem Labor mit, dass es HZV-Patienten sind.
Die Abrechnung der eigentlichen OIII-Laborleistungen erfolgt weiterhin durch das Labor an die KV.
HZV-Patienten, die als neue aktive HZV-Teilnehmer mittels Patiententeilnahmeliste bestätigt wurden, müssen von der Praxis in der Praxissoftware einmalig aktiviert werden – Manuell oder automatisiert über das Arztportal Online-Service
Online Key (Installationsfreier USB-Stick) in Praxisserver dauerhaft anstecken. Er dient zur gesicherten Abfrage des aktuellen HZV-Status der Patienten sowie der schnellen, datenschutzkonformen und verschlüsselten Übermittlung der Abrechnungsdaten.
Abrechnung der Patienten muss über das HZV Modul in der Praxissoftware erfolgen
Abrechnung bis spätestens zum 5. Kalendertag im neuen Quartal an das Rechenzentrum
Checkliste für Ihren HZV-Start (Checkliste)
Die Teilnahmebedingungen und Gewinnspielrichtlinien finden Sie hier.