Software-Updates für eAU und eRezept jetzt einspielen

Praxen sollten unbedingt noch vor dem Jahreswechsel die von den Herstellern bereitgestellten Software-Updates einspielen. Darauf hat die KBV jetzt hingewiesen. Besonders wichtig sei die Aktualisierung für das elektronische Rezept und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, damit beide Anwendungen ab Januar weiterhin funktionieren, heißt es in den Praxisnachrichten.

Grund der Softwareaktualisierung für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und das elektronische Rezept (eRezept) seien neue technische Vorgaben, so die KBV: "Auch die weiterverarbeitenden Systeme für die eAU bei den Krankenkassen sowie der eRezept-Fachdienst der gematik werden zum 1. Januar auf die neuen Vorgaben umgestellt", heißt es weiter.

Arztpraxen müssten deshalb spätestens zum Jahreswechsel ebenfalls die neuesten Software-Versionen einsetzen. Anderenfalls könne es passieren, dass sämtliche AU-Bescheinigungen vom Server der Krankenkassen abgewiesen würden. Das gleiche gelte für das eRezept, das ohne Software-Update nicht übermittelt werden kann. Die entsprechenden Updates stellen die Hersteller zur Verfügung.

KBV rät zu regelmäßigen Updates

Die KBV empfiehlt Praxen generell, die von den Herstellern bereitgestellten Updates für das Praxisverwaltungssystem (PVS) stets zeitnah einzuspielen – auch während eines laufenden Quartals. "Dadurch ist sichergestellt, dass die Software immer auf dem aktuellen Stand ist", heißt es in der Mitteilung.

Laut KBV umfassen Software-Updates neben grundsätzlichen funktionalen Neuerungen, Verbesserungen oder aktualisierten Vorgaben, zum Beispiel neue Gebührenordnungspositionen, auch die Pflege und Weiterentwicklung des PVS. So würden mitunter Fehler oder Fehlfunktionen, auf die Praxen, Kassenärztliche Vereinigungen oder die KBV die Hersteller hingewiesen haben, behoben. Die Praxen sollten die in der Folge bereitgestellten Updates dann schnellstmöglich installieren, da hierdurch weiterführende Fehler, zum Beispiel in der Abrechnung oder bei digitalen Formularen, verhindert würden.

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