Neue Website mit Informationen zu ePA – die elektronische Patientenakte

Neue Website mit Informationen zu ePA – die elektronische Patientenakte

Ab Januar 2025 erhalten alle GKV-Versicherte in Deutschland sukzessive und automatisch eine ePA (elektronische Patientenakte für alle) von ihrer Krankenkasse. Bis zum 15. Februar sollen dann alle GKV-Versicherte über eine ePA verfügen – es sei denn sie widersprechen. Hausärztinnen und Hausärzte sind nach der Einführungs- und Testphase gesetzlich verpflichtet, diese mit bestimmten Daten zu befüllen. Derzeit ist unklar, wann die PVS-Hersteller die entsprechenden Module zur Verfügung stellen können. Folglich gibt es seitens der Verantwortlichen bisher keine zuverlässige Aussage darüber, wann die Praxen die ePA tatsächlich nutzen können.

Das Thema ist unter den Hausärztinnen und Hausärzten mit vielen Frage verbunden. Daher möchten wir Ihnen jetzt schon praxisnahe Informationen und Hilfestellungen zur Verfügung stellen.

Auf www.haev.de/ePA finden Sie derzeit

  • einen Onepager für Praxen, der die wichtigsten Informationen zusammenfasst,
  • ausführliche FAQ für Praxen und
  • eine Patienteninformation zum Ausdrucken und Aushängen, mit der die Hausarztpraxen ihrer Informationspflicht im Rahmen der ePA-Befüllung nachkommen können,
  • außerdem Verlinkungen auf verschiedene Veranstaltungen, eine Video-Reihe der 4 Fäuste vom IHF sowie die Artikel-Reihe in DER Hausarzt.

Diese Seite wird anlassbezogen immer wieder aktualisiert.

Zurück