Einrichtungsbezogenen Impffplicht

Im Dezember 2021 wurde vom Bundestag die einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen. Um eine möglichst einheitliche Umsetzung zu gewährleisten, hat das Sozialministerium ermessensleitende Vollzugshinweise an die sächsischen Gesundheitsämter versendet.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte folgendem Link:

Einrichtungsbezogene Impfpflicht - Coronavirus in Sachsen - sachsen.de

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