Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) - Was Ärzt:innen und Arztpraxen wissen müssen

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das aktualisierte Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, das sinnesbehinderten Menschen den Zugang zur digitalen Kommunikation und Information vereinfachen möchte.

Ziel des Gesetzes ist es, Barrieren für Menschen mit Behinderungen abzubauen und ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und digitalen Leben zu ermöglichen. Das BFSG setzt die EU Richtlinie zur Barrierefreiheit um und richtet sich insbesondere an Unternehmen, die bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher:innen anbieten und verpflichtet sie, diese barrierefrei zu gestalten.

Für Ihre Praxis kann das bedeuten: Digitale Angebote wie die Webseite, Terminbuchung oder Online-Kommunikation müssen unter bestimmten Voraussetzungen barrierefrei gestaltet sein und Verstöße können zu Sanktionen führen.

Weitere detailierte Informationen finden Sie im dem nachfolgenden Download.

Übersicht zur Gesetzesänderung des BFSG

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