Vertreterregelung in den HZV-Verträgen

(Stand 24.01.2017)

Grundsätze der Vertretungsregelung

  • Jeder HZV-Hausarzt kann jeden anderen HZV-Hausarzt vertreten, sofern er die Teilnahmebedingungen der entsprechenden Krankenkasse erfüllt
  • Voraussetzung für die HZV-Vertretung ist die Teilnahme am jeweils gleichen HZV-Vertrag

Benennung eines Vertreterarztes

  • Der HZV-Betreuarzt muss seinen Patienten einen HZV-Vertreterarzt benennen. Das kann z.B. durch Praxisaushang, Hinweis auf der Internetseite oder durch eine Ansage am Telefon erfolgen.
  • Die Homepage www.hausarzt-suche.de hilft bei der Suche nach einem HZV-Vertreterarzt. Unterstützung finden Sie auch über unsere HZV-Hotline unter:   +49 (351) 83397106