Neuteilnahme HZV / Einschreibe-Gewinnspiele für Praxen und MFA`s

Schritt für Schritt zu Ihrer HZV-Teilnahme:

Teilnahmevoraussetzungen
  • Die Teilnahmevoraussetzungen für Sachsen finden Sie in den FAQs auf den Seiten 3 bis 6 (PDF-Download)
Teilnahmeerklärungen der Verträge
Versand der Teilnahmeerklärungen

Versand der Teilnahmeerklärungen des Arztes an das HÄVG RZ per Fax oder unter www.hausarztservice-online.de, Prüfung durch das HÄVG RZ und die jeweilige Krankenkasse

Erfüllung der Voraussetzungen – Erhalt eines Bestätigungsschreibens und Zusendung eines „Starterpaketes“ zur Patienteneinschreibung

Nicht-Erfüllung der Voraussetzungen – Zusendung eines Schreibens mit der Bitte um Nachreichung der fehlenden Angaben

Patientenansprache

Koordination des gesamten Behandlungsablaufs (mit den Ärzten aller Fachrichtungen)

Medikamentenmanagement (weniger Wechselwirkungen, optimierte Medikamentenversorgung)

Verbesserung der Gesundheit durch frühzeitiges Erkennen schwerwiegender Erkrankungen

Erhalt der Hausarztpraxis - Steigerung der Attraktivität für medizinischen Nachwuchs

weniger unnötige Bürokratie

HZV im Vergleich mit der Regelversorgung

HZV im Vergleich mit der Regelversorgung

Infofilm zur Patientenansprache

Infofilm zur Patientenansprache

Patienteneinschreibung

Patienten über HZV informieren anhand der Unterlagen des Starterpaketes

Unterschrift der Patienten auf den Unterlagen und dem Einschreibebeleg

Unterschriebene Teilnahmeerklärungen verbleiben in der Praxis und müssen dort 10 Jahre aufbewahrt werden, Kopie Patient übergeben

Einschreibebelege an das HÄVG RZ senden – eine Übersicht der Einschreibefristen und Bestellformulare finden Sie hier

Bearbeitung der Einschreibebelege durch das HÄVG RZ

HÄVG RZ bearbeitet die Belege

Weiterleitung des Datensatzes der neu eingeschriebenen Versicherten an die jeweilige Krankenkasse durch das HÄVG RZ

Prüfung des Vorliegens der Teilnahmevoraussetzungen der Versicherten durch die jeweilige Krankenkasse

Mitteilung über den Teilnahmestatus (teilnehmende, neu teilnehmende, beendete, stornierte Versicherte) der Kassen an das HÄVG RZ

Erstellung einer quartalsweisen HZV-Patiententeilnahmeliste (PTV)
PTV in zwei Varianten erhältlich:
1. Liste kommt per Postversand - Versendung ca. 1. Woche vor Quartalsende
2. Online-Liste mit mTAN-Verfahren im www.Arztportal.net zu Download - ca. 3 Wochen vor Quartalsende (da Postverzicht, ausschließlich digitales PTV möglich)
Freischaltung der entsprechenden Abrechnungsmodule in der Vertragssoftware

Softwarevertragsumsetzung (Übersicht)

Mitteilung an das Vertragslabor über Beginn der HZV-Teilnahme

Das OI/II-Labor ist Bestandteil der HZV-Verträge und wird nicht mehr über die KV abgerechnet. Bitte teilen Sie Ihrem Labor mit, dass es HZV-Patienten sind.

Die Abrechnung der eigentlichen OIII-Laborleistungen erfolgt weiterhin durch das Labor an die KV.

Aktivierung der von der HÄVG bestätigten HZV-Patienten

HZV-Patienten, die als neue aktive HZV-Teilnehmer mittels Patiententeilnahmeliste bestätigt wurden, müssen von der Praxis in der Praxissoftware einmalig aktiviert werden – Manuell oder automatisiert über das Arztportal Online-Service

Online Key (Installationsfreier USB-Stick) in Praxisserver dauerhaft anstecken. Er dient zur gesicherten Abfrage des aktuellen HZV-Status der Patienten sowie der schnellen, datenschutzkonformen und verschlüsselten Übermittlung der Abrechnungsdaten.

Abrechnung HZV-Verträge

Abrechnung der Patienten muss über das HZV Modul in der Praxissoftware erfolgen

Abrechnung bis spätestens zum 5. Kalendertag im neuen Quartal an das Rechenzentrum

Checkliste HZV-Start

Checkliste für Ihren HZV-Start (Checkliste)

Checkliste erste HZV-Abrechnung

Checkliste für Ihre erste HZV-Abrechnung (Checkliste)

Checkliste Fragen an den Softwareanbieter

Checkliste für Fragen an den Softwareanbieter (Checkliste)

Patienteneinschreibung - MFA-HZV-Prämienausschreibung: 500 € "Federführende HZV-Einführungsprämie" / 150 € „HZV-Staffelstab-Übergabe - MFA wirbt MFA“!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe MFA,

die Beziehung zwischen Hausarzt und Patient ist etwas ganz Besonderes – rund 90 Prozent der Patienten suchen bei Beschwerden als erstes ihren Hausarzt auf. Die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) trägt dieser einmaligen Arzt-Patienten-Beziehung Rechnung. Sie erlaubt den Hausärzten, ihren Patienten ein Mehr an Versorgung zu bieten - und das bei wirtschaftlicher Planungssicherheit für die Praxen.

MFA-HZV-Prämienausschreibung

Zur Unterstützung aller Praxen, welche ab dem 01.11.2022 die HZV einführen wollen, können besonders aktive MFA, mit zwei Prämienvarianten belohnt werden:

  • Variante 1: Die MFA/Praxisteammitglieder (max. 5), die federführend in der eigenen Praxis die HZV einführt/einführen, erhält/erhalten eine einmalige Prämie pro BSNR in Summe von 500.- EUR (HZV-Einführungsprämie).
  • Variante 2 „Staffelstab-Übergabe“ des HZV-Starts: Die MFA, die eine MFA aus einer anderen Praxis (BSNR), zur Variante 1 motiviert, erhält für die Einwerbung eine Prämie von 150.- EUR („MFA wirbt MFA“-Prämie).

ausgelobt. Bitte hierzu die anliegende Teilnahmeerklärung rückmailen / rückfaxen.    
  
Unser Dankeschön geht an alle SHÄV-Mitglieds-Praxen bzw. deren MFAs, welche als Voraussetzung mindestens 200 neu eingeschriebene Patienten binnen eines Jahres vorweisen können. Mit der Prämie möchten wir die MFAs im Sinne einer positiven Geste und Anerkennung des geleisteten Einführungsaufwandes motivierend begleiten.

Für alle Fragen zur Einführung der HZV steht Ihnen unser HZV-Team um Eva Böge (Tel: 0178/3700477 oder per E-Mail: info@hzvteam-sachsen.de) gern zur Verfügung.

Nachfolgend finden Sie das Teilnahmerückfax sowie die Teilnahmebedingungen und Gewinnspielrichtlinien:

Teilnahmebedingungen und Rückfax