Pressestatement zum BSG-Urteil Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Pressestatement zum BSG-Urteil Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Zum Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG), wonach freiberuflich tätige Poolärztinnen und -ärzte im Ärztlichen Bereitschaftsdienst unter bestimmten Bedingungen der Sozialversicherungspflicht unterliegen, erklärt Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth, Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes: „Das gestrige BSG-Urteil droht vielerorts nicht nur den Bereitschaftsdienst, sondern die ambulante Versorgung in Gänze ins Wanken zu bringen. Wir sind nun mit einer vollkommen neuen Situation konfrontiert, die jetzt schnellstmöglich geklärt werden muss."